Tel.: 0 52 85 / 503
Seminare & Vorträge
Als Referent bin ich deutschlandweit und zumeist für Städte und Kommunen im Einsatz. Neben öffentlichen Fachvorträgen, gebe ich außerdem interne Schulungen.

Publikationen
Praxishilfe
Begutachtungen
- Mängel undSchäden rechtzeitig erkennen
- Mängel undSchäden begrenzen
- Schäden feststellen
- Mängel und Schäden beseitigen
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Freianlagen mit dem Spezialgebiet Dach- und Fassadenbegrünung. Bestellt von der Architektenkammer Niedersachsen.
Der Projektverlauf bzw. Projektabschluss mündet häufig in Diskussions- oder Streitfällen, die bei rechtzeitiger Intervention durch ein Privatgutachten vermieden oder schnell geklärt werden können.
Weiterhin eröffnet die Anmeldung eines Beweissicherungsverfahrens bei Gericht auch noch die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung.
Die Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens ist an einen bestimmten Verfahrensablauf und speziell formelle Bedingungen gebunden, die unbedingt durch den Sachverständigen einzuhalten sind.
Gutachterleistungen zu folgenden Themen:
- Überprüfung der Regelkonformität
- Überprüfung der Planung und Leistungsbeschreibung
- Stoffprüfungen
- Mängelfeststellungen mit Ursachenanalyse
- Sanierungskonzepte
- Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege
- Untersuchung von Spezialfragen zu Sonderbauweisen
Gerichtsgutachten
Ein Ortstermin ist im Regelfall erforderlich.
Die Vergütung eines gerichtlichen Gutachtens richtet sich mit entsprechender Sachgebietszuordnung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Kosten werden vorher geschätzt und vom Gericht als Vorschuss eingefordert. Abgerechnet wird das Gutachten nach tatsächlichem Aufwand und Prüfung durch die Gerichtskasse.
Privatgutachten
Schriftliche Ausarbeitung mit unterstützenden Literaturhinweisen nach vorheriger Formulierung des Auftrages und des Leistungsumfanges. Ein Ortstermin ist im Regelfall erforderlich.
Eine Gutachterliche Stellungnahme ist unterhalb eines Gutachtens angesiedelt und bezieht sich im Regelfall auf spezielle Einzelprobleme. Ein Ortstermin ist nicht unbedingt erforderlich.
Abrechnung:
Nach Aufwand oder zum Festpreis | |
Stundensatz | 80,00 € |
Ingenieur | 55,00 € |
Sachbearbeiter | 40,00 € |
Nebenkostensatz | 5 % |
Fahrkosten | 0,55 €/km |
Spesen | entspr. Einzelfall |