Gründachexperte Krupka aus Bad Pyrmont
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850.000 m² Erfahrung in
Dach- und Bauwerksbegrünung

Seminare & Vorträge

Als Referent bin ich deutschlandweit und zumeist  für Städte und Kommunen im Einsatz. Neben öffentlichen Fachvorträgen, gebe ich außerdem interne Schulungen.

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Willkommen beim Gründachexperten

Dach- und Bauwerksbegrünungen sind ein vielfältiges und immer spannendes Thema

Diese Erfahrung habe ich in 30 Jahren bei Planung, Bau, Betreuung und Begutachtung von über 850.000 m² Gründächern mit Freianlagen aller Art machen können.
Die "Architektur mit Natur" benötigt jedoch solide Techniken. Die wichtigste Grundlage dafür sind langlebige Dach- und Bauwerksabdichtungen, die hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden müssen. Erst dann kann mit Grün auf dem Dach gestaltet werden. Dazu gehört auch die Vegetationstechnik. Dies ist auf jeden Fall ein Thema für Experten mit Praxiserfahrungen.

Auf dieser Seite finden Sie mein Dienstleistungsangebot und erläuternde Fachinformationen.

Auch für Ihre ganz speziellen Fragen und Probleme zum Thema Gründach, Abdichtung und befestigte Flächen finden wir die richtigen Lösungen.

Aktuell

Einschichtige Extensivbegrünungen auf Flachdächern ohne Gefälle

1. Die Probleme
Die Etablierung einschichtiger Extensivbegrünungen auf Flachdächern läuft häufiger nicht so problemlos ab, wie es die an sich ausgereifte Vegetationstechnik vorgibt. Als Sachverständiger hatte sich der Verfasser häufig mit Vegetationsbildern neu hergestellter Extensivbegrünungen zu befassen, die noch nach Jahren nicht abnahmefähig waren. Das Kernproblem lag meistens in einer unzureichenden Fertigstellungspflege.

Die Prüfung von Vorleistungen für Dachbegrünungen

Schrecksekunde für jeden Dachbegrüner nach erfolgreicher Projektabwicklung: "Das Dach ist undicht!" Spätestens jetzt stellen sich die Fragen wie: Wurden alle Vorleistungen des Dachdeckers ausreichend geprüft? Wo und wie sind diese Prüfungen effektiv und vor allem rechtsicher durchzuführen?. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten zur Abgrenzung von Haftungs- und Gewährleistungsfragen. Dies betrifft alle Planer und ausführenden Unternehmer mit ihren Gewerken.