| Steildachbegrünungen können problematisch sein |
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Seite 1 von 3 Mängel und Schäden aus Sicht des Sachverständigen
Das sogenannte „Grasdach“, das auch mit den Veröffentlichungen von MINKE („Häuser im Grünen Pelz“) etwa seit 1980 propagiert wurde, hat nicht unwesentlich zur generellen Verbreitung der Extensiven Dachbegrünung beigetragen. Seit dem erfreut sich die Begrünung geneigter Dächer immer noch hoher Beliebtheit. Das sogenannte „Grasdach“ wird nicht nur wie ursprünglich im Eigenheim- und Wohnungsbau realisiert, sondern mittlerweile auch in Industrie-Gewerbe- und Verwaltungsbau.Dabei wird versucht die ganze Vielfalt unterschiedlich geneigter Pult-, Sattel-, Shed,Walm-,Tonnenoder Zeltdächer mit einer dauerhaften Extensiven Dachbegrünung zu versehen. Dies gelingt nicht immer gut. Die „grüne“ Erwartungshaltung vieler Bauherren wird vor dem Hintergrund von überzeugend schönem Werbe- und Informationsmaterial und alltäglichen „grüne Heile- Welt-Veröffentlichungen“ von Zeitschriften oft herb enttäuscht. Die Fachwelt konnte seit etwa 1975 Erfahrungen mit der Begrünung von Steildächern sammeln. Die Darstellungen in der Fachliteratur, insbesondere Fachbücher geben jedoch den Erfahrungsgewinn häufig nicht wieder. Die technischen Unterlagen verschiedener Systemhersteller sind da wesentlich präziser – wenngleich Langzeiterfahrungen mit verschiedenen Produkten und Bauweisen nicht in jedem Fall vorliegen. Viel zu häufig führen Planungs- und Ausführungsmängel zu dauerhaften, manchmal auch irreparablen Schäden. Aus langjähriger Sachverständigenpraxis wird hier eine Übersicht der Mängel und Schäden zusammengestellt, die ihre Ursachen in einer ungünstigen Kombination von klimatischen Standortfaktoren mit besonderen örtlichen Standortbedingungen und verschiedenen Fehlern und Mängeln haben.
Für Steildachbegrünungen und deren Abgrenzungen gibt es keine eindeutigen Definitionen. Nach der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie, gilt eine Trennung bis 20 Grad (36% Gefälle Dachneigung) bei den in der Regel Quelle: Krupka, Dachbegrünungen, Ulmer Verlag Stuttgart 1992 Winderosion an einem Leichtsubstrat mit falscher Vegetationstechnik zur Begrünung. Totalverlust der Steildachbegrünung durch Abrutschungen. . Dachbegrünung 19 Dach+Grün 2/2005 keine aufwendige Schubsicherung erforderlich ist. Für Dächer ab 30 Grad (58% Gefälle) wird in der Dachbegrünungsrichtlinie auf die zunehmende vegetationstechnische Schadensursachen bei Steildachbegrünungen Problematik hingewiesen. In der Praxis zeigt es sich jedoch, dass auch bei Dachneigungen unter 20 Grad in exponierten Lagen insbesondere Schäden an der Vegetation vorkommen, während Erosionsschäden vergleichsweise selten sind. Häufige Dachneigungen von Satteldächern im privaten Hausbau liegen etwa zwischen 30 bis 38 Grad. Bei diesen Dachneigungen treten jedoch vielfältige Mängel und auch Dauerschäden auf.Auffällig ist dabei der offensichtliche Zusammenhang mit bestimmten Produkten oder Bauweisen. Für das ursächliche Wirkungsgefüge der Schadensproblematik begrünter Steildächer gibt es theoretisch relativ einfache, sich addierende und verstärkende Faktoren. Diese können dann jedoch auch in verschiedenen Kombinationen zu recht problematischen Einzelfällen führen. Nachträglich sind dann die ursprünglichen, unmittelbar auslösenden Schadensfaktoren nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln. Bei einer Addition von Faktoren einer klimatischen Standortungunst (z.B. starke Sonneneinstrahlung, ständiger Wind) und örtlichen extremen Standortbedingungen (z.B. starker Dachneigung, große Dachlängen) bedarf es häufig nur relativ geringer Fehler und Mängel in der Realisierung um in der Summe ein negatives Ergebnis zu erhalten. Es wird sehr häufig versäumt in der Planungsphase ungünstige klimatische Standortfaktoren mit den Auswirkungen der örtlichen Standortbedingungen abzugleichen. Es ist meistens möglich, mit kompensatorischen Maßnahmen ungünstige Einflüsse – wenn auch begrenzt auszugleichen. Dies wären zum Beispiel eine Verstärkung der Schichtdicken, verstärkter Erosionsschutz, spezielle Pflanzenauswahl und modifizierte Begrünungsmethode oder besondere – auch zeitlich verlängerte – Maßnahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Grundsätzlich ist festzustellen, dass es in der Regel verstärkende Wechselwirkungen verschiedener Schadensursachen gibt. Dies ist zum Beispiel eine Dachsüdlage mit geringer Dicke der Vegetationstragschicht in Verbindung mit Mängeln im Pflanzmaterial und unzureichende Fertigstellungspflege mit dem Ergebnis eines ummittelbaren Totalverlustes der Begrünung. Es ist bei der Ursachenermittlung einerseits zwischen Primär- und Sekundärmängeln, sowie zwischen Früh- und Spätschäden zu unterscheiden.
Ein analytisches Vorgehen zur präventiven Schadensverhütung ist dringend geboten. Eine Konsequenz daraus ist, schon in der Planungsphase – spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung – den Auftraggeber auf besondere Risiken schriftlich hinzuweisen.Damit sind jene Risiken gemeint, welche der Planer bzw. der ausführende Unternehmer als nicht beeinflussbar, also standort- und objektgegeben hinnehmen muss. Dies betrifft in jedem Fall zunächst die klimatischen Standortfaktoren und weitgehend auch die örtlichen Standortbedingungen am Bauwerk. Da in der Regel auch die Lastreserve für die Begrünung feststeht und begrenzt ist,können Kompensationsmaßnahmen in diesem Bereich nicht oder nur sehr begrenzt wirken. Die Information des Auftraggebers muss weiterhin unbedingt detaillierte Anleitungen zur späteren Pflege und Unterhaltung einschließen, um Spätschäden an der Begrünung selbst zu vermeiden. Dabei ist es zwingend auf die Auswirkungen der standörtlichen Vegetationsdynamik (Sukzession) hinzuweisen. Dies auch in Bezug zur Hemmung und Unterbrechung einer natürlichen Vegetationsentwicklung d.h.Vegetationsumbildung durch die Dauer und Intensität von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen. Nicht vernachlässigt werden darf bei der Information des Auftraggebers auch der Hinweis auf die Dynamik der vegetativen Erscheinungsbilder der Begrünung und zwar sowohl im jahreszeitlichen Wandel, als auch in den langfristigen Umstrukturierungen. Dabei ist insbesondere die Exposition und Neigung der einzelnen Dachflächen zu berücksichtigen. Kontrastwirkungen führen immer wieder zu Schockerlebnissen beim Auftraggeber, wenn Mitte Juni die Südseite des Daches braun ist, während auf der Nordseite noch ein schönes grünes „Grasdach“ zu sehen ist. Gerade unterschiedliche Wahrnehmungen und Beurteilungen des visuellen Erscheinungsbildes von Steildachbegrünungen führen sehr häufig zu unnötigen, juristischen Auseinandersetzungen. Von juristischer Seite werden dann angebliche Schäden postuliert – auch unter Verweis auf schöne Prospektabbildungen – die jedoch in Wirklichkeit nichts weiter als der Ausdruck natürlicher Vegetationsdynamik sind und somit kein tatsächlicher Mangel unter vegetationstechnischen Gesichtspunkten.
Schäden und ihre Ursachen Erosionen der Vegetationstragschicht durch:
Ursachen:
Zusätzlich belastend wirken:
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