Dipl.-Ing. Bernd W. Krupka
Landschaftsarchitekt
BDLA- IFLA - BDB
Sachverständiger ö.b.v. AK Niedersachsen
Dienstleistungen zu:
  • Dach- und Bauwerksbegrünungen
  • Bau- und Abdichtungstechnik
  • Vegetationstechnik
  • Verfahrensfragen
  • Qualitätsprüfung
  • Willkommen arrow Begutachtung als Praxishilfe
    Begutachtungen als Praxishilfe PDF Drucken E-Mail
    • Schäden rechtzeitig erkennen
    • Schäden  begrenzen
    • Schäden beseitigen


    Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Freianlagen mit dem Spezialgebiet Dach- und Fassadenbegrünung. Bestellt von der Architektenkammer Niedersachsen.

    Der Projektverlauf bzw. Projektabschluss mündet häufig in Diskussions- oder Streitfällen, die bei rechtzeitiger Intervention durch ein Privatgutachten vermieden oder schnell geklärt werden können.
    Weiterhin eröffnet die Anmeldung eines Beweissicherungsverfahrens bei Gericht auch noch die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung.
    Die Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens ist an einen bestimmten Verfahrensablauf und speziell formelle Bedingungen gebunden, die unbedingt durch den Sachverständigen einzuhalten sind.

    Gutachterleistungen zu folgenden Themen:              

    • Überprüfung der Regelkonformität
    • Überprüfung der Planung und Leistungsbeschreibung
    • Stoffprüfungen
    • Mängelfeststellungen mit Ursachenanalyse
    • Sanierungskonzepte
    • Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege
    • Untersuchung von Spezialfragen zu Sonderbauweisen

     

    Gerichtsgutachten

    Die Vergütung eines gerichtlichen Gutachtens richtet sich mit entsprechender Sachgebietszuordnung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Kosten werden vorher geschätzt und vom Gericht als Vorschuss eingefordert. Abgerechnet wird das Gutachten nach tatsächlichem Aufwand und Prüfung durch die Gerichtskasse.


    Dienstleistung:

    Privatgutachten
    Schriftliche Ausarbeitung mit unterstützenden Literaturhinweisen nach vorheriger Formulierung des Auftrages und des Leistungsumfanges.
    Eine Gutachterliche Stellungnahme ist unterhalb eines Gutachtens angesiedelt und bezieht sich im Regelfall auf spezielle Einzelprobleme.
                           
       

    Abrechnung:

    Nach Aufwand oder zum Festpreis
    Stundensatz
     70,00 €
    Ingenieur
     45,00 €
    Sachbearbeiter
     30,00 €
    Nebenkostensatz  5 %
    Fahrkosten
     0,55 €/km
    Spesen
     entspr. Einzelfall




     

     
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